Wiederholungsrezepte
Rezepte telefonisch oder persönlich bestellen
Wiederholungsrezepte für bereits in unserer Praxis verordnete Medikamente bestellen Sie telefonisch oder persönlich. Eine Bearbeitung per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgt nicht. Jede Verordnung wird vor der Ausstellung ärztlich geprüft.
Sicher und eindeutig bestellen
Wann ein Wiederholungsrezept möglich ist
Der Rezeptservice ist für Medikamente vorgesehen, die Ihnen Dr. Bader Askar bereits als Dauer- oder Wiederholungsmedikation verordnet hat und die unverändert weitergeführt werden sollen. So lassen sich Rückfragen vermeiden und die Verordnung kann zuverlässig Ihrer aktuellen Behandlung zugeordnet werden.
Diese Angaben benötigen wir
Halten Sie den Namen des Präparats, die Wirkstärke und die Packungsgröße bereit. Ein aktueller Medikamentenplan oder die Medikamentenpackung hilft, Verwechslungen zu vermeiden.
Wann ein Termin erforderlich sein kann
Neue Medikamente, Änderungen der Dosierung, Unverträglichkeiten oder länger zurückliegende Verlaufskontrollen können eine persönliche ärztliche Abklärung erforderlich machen. Das Praxisteam informiert Sie, wenn vor einer weiteren Verordnung ein Termin sinnvoll ist.
E-Rezept und Gesundheitskarte
Ein ausgestelltes E-Rezept kann in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden. Ob Ihre Karte zuvor in der Praxis eingelesen werden muss, hängt von Ihrer aktuellen Behandlungssituation ab; halten Sie sie deshalb bitte bereit.
Häufige Fragen
Gut zu wissen vor der Bestellung
Kann ich ein neues Medikament telefonisch bestellen?
Ein neues Medikament ist kein Wiederholungsrezept. Ob es medizinisch geeignet ist, muss ärztlich geklärt werden. Vereinbaren Sie dafür bitte telefonisch oder persönlich einen Termin.
Wann ist das Rezept fertig?
Bitte verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Bereitstellung. Das Praxisteam teilt Ihnen mit, ob Rückfragen, eine Kontrolle oder ein persönlicher Termin notwendig sind.
Was gilt bei akuten Beschwerden?
Der Rezeptservice ersetzt keine medizinische Abklärung. Bei neuen oder deutlich zunehmenden Beschwerden rufen Sie die Praxis an. Bei lebensbedrohlicher Atemnot wählen Sie 112; außerhalb der Sprechzeiten hilft bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden die 116117.